Die für den 21. April 2020 geplante TGO-Mitgliederversammlung kann an diesem Tag nicht stattfinden.
Mit der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17.3.2020 hat die Hessische Landesregierung Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen …“ verboten. Darunter fallen in der Konsequenz auch Mitgliederversammlungen. Die zuvor gültige Risikoabwägung für das Anberaumen von Veranstaltungen durch die Veranstalter selbst ist damit hinfällig. Die ordnungsgemäße Durchführung einer Mitgliederversammlung ist also derzeit nicht möglich, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Der Vorstand